Oktober 2019: Der Impfausweis

Eine der häufigsten durchgeführten Tätigkeiten in der tierärztlichen Praxis ist die Impfung. Es gibt verschiedene Meinungen zu der Häufigkeit und Abständen. Dies soll aber nicht Thema des Artikels sein.

Die durchgeführte Impfung wird im Impfausweis dokumentiert. Es gibt zwei Arten zu unterscheiden. Der blaue EU-Ausweis und sämtliche anderen. Für Tiere, die nicht ins Ausland reisen oder nach Deutschland einreisen wollen, ist die Wahl unerheblich. Ansonsten ist der blaue Ausweis Pflicht. Der EU-Ausweis hat eine eigene, individuelle Nummer. Diese steht meistens unten auf den Seiten. Sie beginnt mit der Länderkennung (z.B. DE für Deutschland) und einer jeweils individuellen Nummernkombination. Um einen blauen Ausweis zu erhalten, muss das Tier zweifelsfrei identifizierbar sein. Dies kann über eine Tätowierung (vor 03.07.2011 aufgebracht) oder einen Mikrochip erfolgen.

Im Ausweis selbst sind die Daten des Tierhalters mit Unterschrift, die Daten des Chips (alternativ der Tätowierung), des ausstellenden Tierarztes und des Tieres sowie die Daten der Impfung zu vermerken. Natürlich kann auch ein Ausweis ausgestellt werden, ohne das parallel geimpft wird. Die Impfung kann auch später erfolgen.

Um einen Ausweis ausstellen und abgeben zu dürfen, muss der Tierarzt die Erlaubnis der übergeordneten Behörde erhalten. Diese Erlaubnis kann bei Verstößen gegen die Regeln widerrufen werden.

Eine Blankoabgabe eines Ausweises, also ohne Eintragung der entsprechenden Daten, ist nicht zulässig. In der Konsequenz daraus, ist der Tierarzt verpflichtet, die Identität des Tieres vor Eintragung einer Impfung zu überprüfen (z.B. Chipablesen). Diese Tätigkeit wird nach Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet. Die Etiketten der Impfung und des Chips müssen vor einer Manipulation geschützt werden und sind mit einer selbstklebenden Folie zu laminieren.

Der Impfausweis ist eine Urkunde bzw. Dokument. Wenn dort falsche Daten eingetragen bzw. nicht überprüft werden kann man sich der Urkundenfäschung starfbar machen. Ebenso kann den Tierärzten die Ausstellungserlaubnis entzogen werden.

In der Praxis haben wir ab und zu die Diskussion, dass manche Patientenbesitzer (häufig Züchter und Hobbyzüchter) keinen Namen eingetragen haben möchten. Ebenfalls gibt es vereinzelt Menschen, die nicht einsehen, dass die Identität des Tieres überprüft werden muss. Den gesetzlichen Vorgaben nach, ist es unsere Pflicht, dass Tier zweifelsfrei zu identifizieren und den Ausweis vollständig ausgefüllt abzugeben.

Sollten Sie Fragen zu Impfungen, Ausweisen oder zum Chippen haben, sprechen Sie uns gerne an!