Februar 2020: Die neue Notdienstgebühr

Mit der Veröffentlichung gilt die geänderte Gebührenordnung für Tierärzte. Die Änderungen betreffen v.a. den Notdienst. Hintergrund ist, dass es immer schwieriger wird, den tierärztlichen Notdienst anzubieten. Auch decken die Einnahmen durch den Notdienst nicht die Ausgaben, die die Bereitstellung des Notdienstes nach sich ziehen (z.B. höhere Lohnvergütung von Angestellten am Wochenende etc.). Deshalb wurden einige Änderungen durchgesetzt.

Der tierärztliche Notdienst beginnt jetzt in der Woche ab 18 Uhr und dauert bis 8 Uhr des Folgetages. Das Wochenende beginnt jetzt ab Freitag 18 Uhr. Auch der Feiertag beginnt um Null Uhr und endet um 24 Uhr. Davon ausgenommen sind die regulären Sprechzeiten. Also für unsere Montagabend- und Samstagsprechstunde gilt die Notdienstregelung selbstverständlich nicht.

Im Notdienst wird für jeden Besuch, unabhängig wie schwerwiegend er ist, eine Notdienstgebühr von 50 € erhoben. Im Notdienst muss mindestens der 2fache Gebührensatz abgerechnet werden. Erlaubt ist eine Steigerung bis zum 4fachen Satz.

Das Wegegeld erhöht sich im Notdienst auf 3,50€ je Doppelkilometer. Mindestens muss jedoch 13,00 € erhoben werden.

Notdienstflyer der Bundestierärztekammer